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Thurgauer Praxisassistenzprogramm

Thurgauer Praxisassistenzprogramm - ein Erfolgsmodell 

Das Thurgauer Praxisassistenzprogramm ermöglicht jungen Kollegen/-innen eine qualitativ hochstehende Weiterbildung in ambulanter Medizin in den Praxen niedergelassener Ärzte/-innen im Kanton Thurgau.

Niedergelassene Ärzte/-innen (Grundversorger) qualifizieren sich über die Dauer ihrer Tätigkeit, ihres Leistungsspektrums und die absolvierte Ausbildung zum Lehrpraktiker.

Lehrpraktiker/-innen müssen mittels Selbstdeklaration bestätigen, dass sie die notwendigen Qualifikationen mitbringen - hier gehts zum Formular - Selbstdeklaration.

Das Thurgauer Praxisassistenzprogramm beinhaltet die Module Praxisassistenz I und Praxisassistenz II. Beide Module können in beliebiger Reihenfolge nacheinander oder einzeln absolviert werden. Das Programm wird getragen durch die Ärztegesellschaft Thurgau, den Thurgauer Grundversorgerverein, den Thurgauer Verein niedergelassener Spezialisten und den Kanton Thurgau. Das Modul Praxisassistenz I wird mit Unterstützung und in Kooperation mit der Spital Thugau AG koordiniert.

Für alle Praxisassistenzen I und II gelten die Regeln der Weiterbildungsordnung der FMH.

Wichtig: Auch für die 3-monatige PA I muss vom Lehrpraktiker ein SIWF-Zeugnis ausgestellt werden. Weiterbildung | SIWF

Praxisassistenz I

Assistenzärzte/-innen der Medizinischen Kliniken der Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen erhalten im Rahmen einer 2-Jahresanstellung die Möglichkeit, eine 3-monatige Praxisassistenz bei einem Thurgauer Grundversorger zu absolvieren. Sie bleiben in dieser Zeit am Kantonsspital angestellt und führen ihre Weiterbildung anschliessend dort weiter. Assistenzärzte/-innen haben so die Gelegenheit, während ihrer internistischen Ausbildung einen ersten vertieften Einblick in die Hausarztmedizin zu erhalten. An beiden Kantonsspitälern stehen je 4 Stellen pro Jahr zur Verfügung. Bewerbungen sind direkt an die Chefärzte/-innen der Medizinischen Kliniken zu richten.
Die Lohnkosten während der 3-monatigen Rotation werden zu 1/3 vom Lehrpraktiker und zu 2/3 durch das Programm getragen.
Nächster Termin zur Vergabe der Rotationsstellen 2027: Montag, 14. September 2026 um 12.15 Uhr online per TeamsMeeting

Praxisassistenz II

Junge Kollegen/-innen können sich im Modul II vertieft mit der Hausarztmedizin bekannt machen. Gemäss WBO zum FMH Allgemeine Innere Medizin sind mindestens 6 Monate amulante AIM (z.B. Praxisassistenz) Voraussetzung, maximal 12 Monate anerkannt. Vom Kanton Thurgau wird eine Weiterbildungszeit von maximal 6 Monaten bei 100%-Pensum oder entsprechend verlängert bei Teilzeitarbeit finanziell gemäss Besoldungsreglement der Spital Thurgau AG unterstützt.

Anfragen oder Bewerbungen können direkt an die Praxisassitenzkoordination → praxisassistenz-tg@hin.ch oder direkt an einen Lehrpraktiker →  Liste der Lehrpraktiker/innen [pdf] gestellt werden.

Der Praxisassistent/-in wird durch den Lehrpraktiker angestellt. Die Lohnkosten werden zu 50% vom Lehrpraktiker und zu 50% aus dem aus Praxisassistenzprogramm finanziert.

Voraussetzungen Lehrpraktiker

Die Praxis, bzw. die Lehrpraktikerin/der Lehrpraktiker muss eine vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) zertifizierte Weiterbildungsstätte sein.

Um am Programm teilnehmen zu können, soll ein Lehrpraktiker zudem den Lehrpraktikerkurs der WHM besucht haben und bei der FMH als Weiterbildner anerkannt, Mitglied beim Thurgauer Grundversorger Verein (TGV) sowie Mitglied in einem Thurgauer Managed Care-Netzwerk sein (bei Thurgauer Hausärzten in Grenzgebieten des Kantons auch gleichwertiges Netzwerk des Nachbarkantons möglich) und am Notfalldienst teilnehmen. Für Praxisassistenzen bei Spezialisten gelten die Richtlinien der jeweiligen Fachgesellschaften.

Lehrpraktiker deklarieren bitte ihre Fähigkeit zum Lehrpraktiker des Kantons Thurgau mittels Selbstdeklaration - hier gehts zum Formular.

Voraussetzungen Praxisassistent/-in

Der Assistenzarzt/-in muss ein Schweizer Staatsexamen oder ein in der Schweiz anerkanntes Diplom besitzen und bereits mindestens 2 Jahre FMH-anerkannte Assistenzzeit in der Schweiz absolviert haben. Ein Jahr Assistenzzeit in Allgemeiner Innerer Medizin vor Beginn der Praxisassistenz ist empfehlenswert, aber nicht absolute Voraussetzung. Der Praxisassistent/-in verpflichtet sich, gegen Ende der Praxisassistenz den Evaluationsfragebogen Nachbefragung PA auszufüllen und an die Praxisassitenzkoordination → praxisassistenz-tg@hin.ch zu senden.

Sind diese Kriterien erfüllt, können Lehrpraktiker/-in und Assistenzarzt/-in das Gesuchsformular zur Teilnahme am Thurgauer Praxisassistenzprogramm II bei der Ärztegesellschaft Thurgau einreichen.

AL-Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen im TARDOC

Sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auch betroffen?

Gemäss Konzept gilt die AL-Höchstgrenze pro ausführende Ärztin beziehungsweise pro ausführenden Arzt anhand der persönlichen GLN-Nummer – und nicht pro ZSR-Nummer. Auf der Rechnung muss deshalb jede Leistung eindeutig der GLN-Nummer der Person in der Spalte «Ausführender Arzt» zugeordnet sein, welche die Leistung tatsächlich erbracht hat. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung – sie benötigen eine eigene GLN-Nummer, wenn sie abrechenbare Leistungen erbringen. Diese kann über die Plattform Ref-Data online beantragt werden.

Kontakt

Fachverantwortung:
Dr. med. Verena Constanze Stadler, Hausärztin, Weinfelden Mail
Administration und Organisation (Gesuch einsenden):
Ärztegesellschaft Thurgau, Evelyn Büchel Mail

Formulare zum Herunterladen