Mitgliedschaft (work)
Mitglied werden
Wir freuen uns, dass Sie der Ärztegesellschaft Thurgau beitreten möchten.
Die Ärztegesellschaft Thurgau bietet - im Einklang mit der FMH - Ordentliche Mitgliedschaften an für:
Einzelmitgliedschaft für Natürliche Personen, die
- ein eidgenössisches oder ein gleichwertiges Arztdiplom besitzen und
- im Kanton Thurgau eine mit der kantonalen Gesetzgebung im Einklang stehende Tätigkeit im Gesundheitsbereich ausüben oder ausgeübt haben und
- über einen guten Leumund verfügen sowie
- sich schriftlich auf die Statuten, die Standesordnung und die darauf beruhenden allgemeinverbindlichen Beschlüsse der ÄTG und der FMH verpflichten.
Zum Anmeldeformular für Einzelmitgliedschaft
Juristische Personen, wenn
die als ambulante Einrichtung gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG zugelassen sind und wenn
- sie im Kanton Thurgau mit eigener kantonaler Bewilligung eine spitalexterne ambulante ärztliche Institution oder eine spitalexterne Poliklinik betreiben, in welcher ärztliche Leistungen namens und auf Rechnung der juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts erbracht werden und
- ihre verantwortliche ärztliche Leiterin bzw. ihr verantwortlicher ärztlicher Leiter ordentliches ÄTG-Mitglied ist und
- sie sich schriftlich auf die Statuten, die Standesordnung der ÄTG und FMH und die darauf beruhenden allgemeinverbindlichen Beschlüsse der ÄTG und FMH verpflichten.
Zum Merkblatt für Juristische Personen (Details zur Mitgliedschaft)
Zum Anmeldeformular für Juristische Personen
LISTE ALLER IN DER INSTITUTION TÄTIGEN ÄRZTINNEN/ÄRZTE
Bitte füllen Sie die Arztliste der in Ihrer Institution tätigen Ärzt*Innen vollständig aus und übermitteln Sie diese zusammen mit dem Anmeldeformular. Besten Dank.
Zur Liste aller in der Institution arbeitenden Ärztinnen/Ärzte