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Ressort Tarife und WZW

Artikel zum Newsletter Oktober 2025



TARDOC


Erinnerung an unsere Informationsveranstaltung zum Thema "Ambulante Tarife im TARDOC" Mittwoch, 12. November 2025, 17:30-20:00 Uhr

Die ÄTG hat mit Patrick Müller einen ausgewiesenen Experten im Bereich Tarife und Umstellung auf den TARDOC für einen Schulungstermin gewinnen können. Patrick Müller hatte von 2015 bis 2024 die Leitung Ambulante Versorgung und Tarife der FMH inne und ist seit 2025 als Experte Ambulante Tarife bei der FMH und als Geschäftsführer und Mitinhaber der PraxisExperts AG tätig.

Wir bitten Sie, sich für den Anlass bis spätestens 31. Oktober 2025 mittels Link anzumelden und freuen uns, Sie am Anlass begrüssen zu dürfen.
Link zum Anmeldeformular (im Mitgliederbereich)
Die Teilnahme ist vor Ort und per Livestream möglich.


BESITZSTÄNDE
Die Beantragung der Besitzstände erfolgt ausschliesslich online über die «Legi-Data» Plattform.
Die Bedingungen haben sich zu unseren Gunsten positiv verändert:
Genehmigung, wenn:

  • in den Jahren 2022-2024 Ihre GLN-Nummer als verantwortliche oder ausführende Ärztin bzw. als verantwortlicher oder ausführender Arzt auf den Rechnungen aufgeführt ist,
  • UND Sie die Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder den Facharzttitel im Jahr 2024 oder früher erlangt haben,
  • UND Sie die frühere TARMED-Position, die neu einer TARDOC-Position oder einer Ambulanten Pauschale entspricht, seit Erhalt der Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder des Facharzttitels mindestens 15-mal im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 abgerechnet haben.

Einen Besitzstand müssen Sie nur für jene Positionen beantragen, die nicht bereits durch Ihren Facharzttitel, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt oder einen Fähigkeitsausweis abgedeckt sind. Bereits eingereichte und abgelehnte Anträge werden nach diesen Kriterien ohne Kostenfolge für den Antragsteller erneut geprüft und müssen nicht neu eingereicht werden. Bereits genehmigte Anträge zur Besitzstandswahrung werden nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit.

Fristen:    1. Juli - 30. November 2025

Dr. med. Bettina Stock


INFORMATIONEN/HILFE
Wir nehmen in der ÄTG gerne Anfragen betreffend TARDOC entgegen, die unsere Situation im Kanton Thurgau betreffen. Für allgemeine Fragen wendet Euch bitte an die entsprechenden Fachgesellschaften oder informiert Euch mit den folgenden Links:

https://oaat-otma.ch/tardoc/tarifbrowser
www.tartools.ch
https://tarifeambulant.fmh.ch/tarifstrukturen/tarifbrowser-datenbank/tarifbrowser.cfm

Wir möchten alle Mitglieder ein letztes Mal daran erinnern, dass das Jahr 2025 als REFERENZJAHR für den TARDOC gewertet wird, wenn dieser 2026 eingeführt wird.