SECO-Richtlinie
Artikel zum Newsletter April 2025
Neue SECO-Richtlinie (Staatssekretariat für Wirtschaft) betreffend medizinischer Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit.
Das Arbeitsgesetz verlangt, dass jeder Arbeitgeber für Arbeitnehmende, welche 25 oder mehr Nächte pro Jahr zwischen 23 und 6 Uhr arbeiten, mindestens alle 2 Jahre eine medizinische Untersuchung und Beratung anbietet. Die Durchführung der Untersuchung ist obligatorisch, wenn in der Nacht alleine gearbeitet wird oder gefährliche Arbeiten durchgeführt werden. Neu wird bei der Untersuchung eine Blutanalyse mit Bestimmung von Nüchternblutzucker, HDL- und LDL-Cholesterin sowie den Triglyceriden empfohlen. Der untersuchende Arzt muss sich auch mit dem Arbeitsprozess und den Arbeitsverhältnissen vertraut gemacht haben, um nach der Untersuchung den Arbeitnehmer korrekt beraten zu können.
Prof. Dr. med. Peter Wiesli