Direkt zum Inhalt springen
zum Inhalt
 

Neues zu TARDOC und Besitzstände

Artikel zum Newsletter April 2025

TARDOC
Aktuell stehen Entscheidungen des Bundesrates zu TARDOC noch aus. Daher sind leider immer noch nicht alle Prozesse definiert. Viele Player bieten aktuell schon Infoveranstaltungen, so werden auch wir uns noch eine passende Plattform suchen. Es ist jedoch aktuell noch nicht zielführend sich mit Abrechnungsdetails zu beschäftigen, zum einen, da noch nicht alles bundesrätlich fixiert ist, zum anderen aber auch, da noch 9 Monate ins Land gehen.
Viele aktuelle Informationen können Sie sich auch auf der Webseite der OAAT holen.

BESITZSTÄNDE
Die Beantragung der Besitzstände erfolgt ausschliesslich online über die «Legi-Data» Plattform, welche derzeit im Aufbau ist.
Um das Antragsprozedere für die Ärzte zu vereinfachen, greift die Datenbank direkt auf die abgerechneten Leistungen im Tarifpool von SASIS zu und prüft automatisch, ob die entsprechende TARMED-Tarifposition über die letzten drei Jahre im erforderlichen Ausmass abgerechnet wurde. Kann der automatische Nachweis über den Tarifpool nicht erbracht werden, können in der Legidata entsprechende Abrechnungen als Scan hochgeladen werden.

Der Zugang zur Datenbank wird am 1. Juli 2025 eröffnet. Besitzstände können dann während dreier Monate gegen eine Gebühr von 50 Franken pro Besitzstand beantragt werden. Die genehmigten Besitzstände werden auf den Zeitpunkt der Einführung des umfassenden Tarifsystems den Sozialversicherern für deren Rechnungsprüfung gemeldet.

Zeitplan:
bis 30. Juni 2025 
Publikation Besitzstandspositionen
1. Juli - 30. September 2025 Anträge auf Besitzstandspositionen TARDOC und amb. Pauschalen über die Plattform LegiData

Wir möchten alle Mitglieder erneut daran erinnern, dass das Jahr 2025 als Referenzjahr für den TARDOC gewertet wird, wenn dieser 2026 eingeführt wird.

Dr. med. Bettina Stock