Vademecums
Vademecum für Neumitglieder der ärztegesellschaft thurgau (ÄTG)
Einleitung
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich heisse Sie herzlich willkommen in der Ärztegesellschaft Thurgau.
Mit diesem Vademecum möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Aspekte Ihrer Tätigkeit als Ärztin oder Arzt im Kanton Thurgau geben. Es fasst jene Punkte zusammen, die für das Verständnis unserer Zusammenarbeit, unserer Organisation und unserer gemeinsamen Aufgaben zentral sind.
Wir wissen, dass Ihre Zeit knapp ist. Dennoch bitten wir Sie, sich bewusst etwas Zeit für dieses Dokument zu nehmen. Die Inhalte erleichtern Ihnen die Orientierung und helfen, Abläufe, Zuständigkeiten und die standespolitischen Rahmenbedingungen im Kanton besser zu verstehen.
Ein zentrales Element unserer Arbeit ist die gelebte Kollegialität. Die ÄTG versteht sich nicht nur als Interessenvertretung, sondern auch als Netzwerk von Ärztinnen und Ärzten, die sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam Verantwortung für eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung tragen.
In den folgenden Kapiteln finden Sie die wichtigsten Informationen, gegliedert nach Ressorts und Themenbereichen.
Freundliche Grüsse
Alex Steinacher
Präsident ÄTG
1. Auftrag und Zweck der ÄTG
Die Ärztegesellschaft Thurgau vertritt alle Ärztinnen und Ärzte im Kanton Thurgau. Ihr Ziel ist es, eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu angemessenen Kosten sicherzustellen.
Unter dem Dach der ÄTG sind 4 Basisorganisationen vereint. Die Mitglieder der ÄTG gehören i.d.R. auch einer der folgenden Basisorganisationen an:
- TGV: Der Thurgauer Grundversorgerverein, die Vereinigung der Thurgauer HausärztInnen (link)
- TVFS: Der Thurgauer Verein freipraktizierenden Spezialisten (link)
- TVLS: Der Thurgauer Verein leitender Spitalärzte (link)
- TVLBP: Die Thurgauer Vereinigung der leitenden Ärzte und Belegärzte der Privatspitäler (link)
Die ÄTG arbeitet eng zusammen mit den übrigen Ostschweizer Kantonen (SG, SH, AI, AR, GR, GL) im Verbund der K-OCH, der Konferenz der Ostschweizerischen Ärztegesellschaften. Sie ist als kantonaler Verband Teil der FMH und nimmt über die Ärztekammer an allen Geschäften und Entscheiden der FMH teil.
Zu den zentralen Aufgaben der ÄTG gehören:
- Förderung der Qualität in Aus-, Weiter- und Fortbildung
- Wahrung der berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder
- Pflege des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzteschaft, Bevölkerung und Behörden
- Einsatz für gute Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit
- Förderung der Solidarität unter den Mitgliedern
Alle relevanten Inhalte und Einzelheiten sind in den folgenden Dokumenten zusammengefasst und jederzeit im Mitgliederbereich abrufbar. Die wichtigsten Aspekte werden zudem übersichtlich in den nächsten Kapiteln zu den jeweiligen Ressorts erläutert.
- Statuten
- Leitbild
- Reglement der Ärztegesellschaft des Kantons Thurgau für den ärztlichen Notfalldienst
- Reglement zur Datenlieferungspflicht
- Koordinierte Versorgung (Managed Care/MC) – Eckwerte der Ärztegesellschaft Thurgau
- Konsensuspapier „Zusammenarbeit freipraktizierende Ärzte und Spitäler im Kanton Thurgau“: Regelt die „best practice“ zur guten, kollegialen Zusammenarbeit unter den Thurgauer Ärztinnen und Ärzte. So z.B., welche Informationen eine Zuweisung enthalten soll, in welcher Form die Untersuchungsbefunde dem Zuweiser mitgeteilt werden und dass i.d.R. keine direkten Weiterweisungen von einem Spezialisten zu einem weiteren Spezialisten erfolgen sollte, damit eine gute Behandlungsführung durch die Hausärztin / den Hausarzt ermöglicht werden kann, Doppelspurigkeiten vermieden werden und Kostenablehnungen bei MCPatienten durch den Versicherer vermieden werden können.
- Regeln zur Medikamentenabgabe des Thurgauischen Apothekervereins und der ÄTG (siehe Kapitel 3)
2. Organisation und Vorstand
Die ÄTG ist in verschiedene Ressorts gegliedert, welche die unterschiedlichen Aufgabenbereiche abdecken. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Ressorts zusammen:
- Präsidium
- Vizepräsidium und Anlässe
- Dienste
- Daten
- Tarife und WZW
- Qualität und eHealth
- Quästorat und MPA
- Information
- Inneres
- Legal
- Das Mitgliederwesen wird von der Geschäftsstelle direkt betreut.
Zahlreiche Kommissionen tagen regelmässig oder werden nur bei Bedarf einberufen. Details dazu finden sie auf dem aktuellen Organigramm (Link).
Diese Struktur ermöglicht eine effiziente Bearbeitung der vielfältigen Themen. Bei spezifischen Fragen sind sie eingeladen, sich direkt bei der ressortverantwortlichen Person zu melden.
3. Wichtige Themen und Verpflichtungen
Für die Tätigkeit im Kanton Thurgau sind einige Themen von besonderer Bedeutung:
- Organisation und Teilnahme am ambulanten Notfalldienst
- Einhaltung der Datenlieferungspflicht
- Kenntnis der relevanten Reglemente und des Konsensuspapiers
- Umgang mit Tarifen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Diese Aspekte bilden die Grundlage für eine funktionierende Zusammenarbeit innerhalb der Ärzteschaft.
Und noch ein Wort zum Thema Selbstdispensation / Patientenapotheke:
Im Thurgau ist es grundsätzlich erlaubt und auch üblich, dass insbesondere die Hausärzte und Hausärztinnen die nötigen Medikamente ihren Patienten direkt mitgeben. Dieser Medikamentenabgabekanal hat sich bewährt, ist kostengünstig und erlaubt auch eine sehr gute Kontrolle über die Einnahme der Medikation.
Grundsätzlich besteht im Thurgau für den Kunden / Patienten eine Wahlfreiheit, wo er die Medikamente beziehen möchte. Um dies zu signalisieren, soll in Absprache mit den Thurgauer Apothekern an allen Medikamentenabgabestellen (Praxis, Verkaufsraum der Apotheke) folgendes Plakat dies signalisieren:
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4. Dienstleistungen der ÄTG
Die ÄTG bietet ihren Mitgliedern verschiedene Dienstleistungen an:
- Organisation des ambulanten Notfalldienstes
- Unterstützung in der Weiterbildung (Praxisassistenz, Curriculum AIM)
- Ausbildung der MPA-Lernenden in den überbetrieblichen Kursen
- Beratung der Mitglieder
- Bereitstellung und Auswertung von Daten (z. B. RoKo, NewIndex)
- Informationen via Newsletter und Homepage
- Öffentlichkeitsarbeit und standespolitische Vertretung
Diese Angebote unterstützen Sie in Ihrer täglichen Arbeit und stärken die Position der Ärzteschaft.
5. Standespolitische Schwerpunkte
Die ÄTG engagiert sich aktiv in verschiedenen standespolitischen Dossiers:
- Verbesserung der Tarifstrukturen.
So konnte beispielsweise im Projekt «fairer Taxpunktwert» in zähen Verhandlungen mit den Krankenversicherern 2025 der Taxpunktwert in der Ostschweiz um 3 Rp. auf 86 Rappen erhöht werden - Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung von Dienstleistungen
- Weiterentwicklung des Notfalldienstes
- Einsatz gegen Globalbudgets und ungünstige Kostenziele
Diese Themen haben direkten Einfluss auf Ihre berufliche Tätigkeit.
Gerade deshalb ist die Mitgliedschaft bei der ÄTG so wertvoll: Sie profitieren nicht nur von den vielfältigen Dienstleistungen, sondern auch von einer lebendigen Gemeinschaft innerhalb der Ärzteschaft. An den in der Regel jährlich organisierten Anlässen wie der Frühlingswanderung oder dem Sommeranlass bietet sich die beste Gelegenheit, andere Mitglieder kennenzulernen, Erfahrungen auszutauschen, sich potenziellen Zuweisern vorzustellen und die Kollegialität sowie das Miteinander zu stärken. Auch jede aktive standespolitische Mitarbeit ist jederzeit willkommen. Gerne gebe ich weitere Informationen dazu. Vorwissen ist nicht zwingend erforderlich.
Ich wünsche Ihnen nun einen guten Start als Ärztin / Arzt im Thurgau und viel Erfüllung im Beruf
Dr. med. Alex Steinacher
Präsident
Vademecum Vizepräsidium
Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin übernimmt bei Abwesenheit des Präsidenten/der Präsidentin dessen/deren Vertretung, schwerpunktmässig für zeitkritische Anfragen. Desweiteren gehört die Organisation von Mitgliederanlässen (Sommeranlass, Frühjahrsanlass etc.) und die Übergabe der jährlichen Neujahrsspende an eine soziale Institution in den Aufgabenbereich des Vizepräsidiums. Aktuell leitet der Vizepräsident/die Vizepräsidentin zudem die Arbeitsgruppe Politik der ÄTG.
Dr. med. Mark Ebneter
Vizepräsident
Vademecum Ärztlicher Notfalldienst Kanton Thurgau
1. Einleitung und Zweck
Dieses Vademecum dient als Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte, die neu im Kanton Thurgau tätig sind und sich am ärztlichen Notfalldienst beteiligen. Es fasst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, organisatorischen Strukturen sowie praktischen Abläufe zusammen. Das Dokument ersetzt nicht die verbindlichen Reglemente, sondern soll einen praxisnahen Überblick und eine rasche Einstiegshilfe bieten.
2. Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst ergibt sich aus dem Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§§ 18 und 19).
Alle Ärztinnen und Ärzte mit einer gültigen Berufsausübungsbewilligung (BAB) sind unabhängig von ihrer Mitgliedschaft verpflichtet, sich am Notfalldienst zu beteiligen. Die Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) ist vom Kanton mit der Organisation und Sicherstellung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes beauftragt.
3. Rolle der Ärztegesellschaft Thurgau
Die ÄTG organisiert den Notfalldienst, erlässt Reglemente und Verordnungen und überwacht deren Umsetzung. Sie koordiniert die regionalen und überregionalen Notfalldienstkreise, betreibt die Notfallkommission und stellt ein zentrales Planungstool (Docbox) für die Dienstplanung zur Verfügung.
4. Struktur der Notfalldienste
Der ambulante Notfalldienst im Kanton Thurgau gliedert sich in:
- Regionale hausärztliche und pädiatrische Notfalldienste
- Notfallpraxen Ost und West (und pädiatrische Notfallpraxis)
- Spezialärztliche Notfalldienste (Psychiatrie, Augenheilkunde, HNO)
- Amtsarztdienst Plus (integrierter Hintergrunddienst)
Diese Dienste ergänzen sich gegenseitig und gewährleisten neben den Notfallstationen der stationären Einrichtungen eine flächendeckende Versorgung rund um die Uhr.
5. Notfallregionen und Dienstkreise
Der Kanton Thurgau ist im hausärztlichen Grundversorgerdienst in regionale Notfallkreise eingeteilt, welche den Überregionen Thurgau Ost und Thurgau West zugeordnet sind. Der Amtsarztdienst Plus ist halbkantonsweise organisiert und die spezialfachärztlichen Dienste decken jeweils den ganzen Kanton mit einer dienstleistenden Person ab. Details dazu können der angehängten Karte entnommen werden.
6. Dienstpflicht – Umfang und Berechnung
Die Dienstpflicht richtet sich nach dem individuellen Arbeitspensum.
1700 Arbeitsstunden pro Jahr entsprechen 100 % Dienstpflicht.
Teilzeitpensen werden proportional berechnet.
Arbeitspensen unter 20 % (weniger als 340 Stunden pro Jahr) gelten als Kleinpensen ohne Dienstpflicht.
Pensumsänderungen müssen bei der Notfallkommission beantragt werden und mittels Stundennachweis aus dem Praxisspiegel oder der Praxissoftware belegt werden. Jegliche Pensumsänderungen, die von der BAB abweichen sind dem Amt für Gesundheit zu melden.
7. Beginn und Ende der Dienstpflicht
Die Dienstpflicht beginnt mit der Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit im Kanton Thurgau und endet mit deren Aufgabe oder Pensionierung.
8. Dienstleistungspflichten
Der Notfalldienst ist persönlich zu leisten. Die diensthabende Ärztin oder der diensthabende Arzt muss jederzeit erreichbar und innert nützlicher Frist einsatzbereit sein.
Ferienabwesenheiten sind wenn möglich durch Stellvertretungen zu regeln.
9. Dispensationen und Reduktionen
Gesuche um Befreiung oder Reduktion der Dienstpflicht sind schriftlich und begründet an die Notfallkommission der ÄTG zu richten.
Als mögliche Gründe gelten unter anderem:
- Krankheit oder Unfall
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Betreuung von Kleinkindern
- Tätigkeit als praktizierende Amtsärztin oder praktizierender Amtsarzt
- Parlamentarische Tätigkeiten
- Fachliche Gründe (fehlende fachliche Qualifizierung für den hausärztlichen, pädiatrischen Notfalldienst oder einen spezialfachärztlichen Dienst)
Kurzfristige Ausfälle bis zu zwei Monaten werden durch die regionalen Notfallkreise geregelt.
Entscheide der Notfallkommission können innert 20 Tagen an den Vorstand der ÄTG weitergezogen werden.
Weitere Rekurst richten sich an das zuständige kantonale Departement.
10. Ersatzabgaben
Bei Reduktion oder Befreiung von der Dienstpflicht aus fachlichen oder medizinischen Gründen ist eine Ersatzabgabe geschuldet.
Diese beträgt 1.5 % des AHV-pflichtigen Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit am Patienten, maximal CHF 5'000 pro Jahr. Die Ersatzabgaben fliessen in den Notfalldienstfonds.
In schwerwiegenden Krankheitsfällen kann im Rahmen der geltenden Härtefallregelung ein Gesuch an den Kanton gestellt werden zur Erlassung der gesetzlich geforderten Ersatzabgabe.
11. Notfalldienstfonds
Der Notfalldienstfonds dient der Finanzierung des Notfalldienstsystems und wird alimentiert aus den Ersatzabgaben und Strukturzahlungen des Kantons.
Er wird unter anderem für die Entschädigung von Pikettdiensten der spezialfachärztlichen Notfalldienste, die Arbeit der Notfallkommission und die Dienstplanung sowie die Schadloshaltung bei uneinbringlichen Honoraren aus dem Notfalldienst eingesetzt.
12. Dienstplanung und Docbox
Die Dienstplanung erfolgt über das von der ÄTG zur Verfügung gestellte Planungssystem Docbox. Die ÄTG beauftrag einen Dienstplaner, welcher die Einteilung und Detailplanung aufgleist und sowohl die Grundversorgerdienste (regionale Dienste, Notfallpraxen, Amtsarztdienst Plus) als auch Teile der spezialfächärztlichen Dienstplanung ausführt.
Die Docbox beinhaltet eine Tauschbörse zur Abgabe und Übernahme von Diensten. Die Dienstplanung ist verbindlich und ein allfälliges Abtauschen oder Abgeben von Diensten geschieht eigenverantwortlich.
13. Notfallpraxen Ost und West
Die Notfallpraxen Ost und West werden in Zusammenarbeit mit der Spital Thurgau AG betrieben.
Die Notfallärztinnen und Notfallärzte sind dort angestellt und erhalten eine Stundenentschädigung.
Der Einsatz in der Notfallpraxis ist Teil der ordentlichen Notfalldienstpflicht im allgemein internistischen (hausärztlichen) Notfalldienst.
14. Amtsarztdienst Plus
Der Amtsarztdienst Plus ist ein kantonsweiter 24/7-Pikettdienst aufgeteilt auf zwei Regionen. Er beinhaltet die Fusion des früheren Amtsarztdienstes mit dem den Notfallpraxen angegliederten Hintergrunddienst.
Der Amtsarztdienst beinhaltet hoheitliche Tätigkeiten zuhanden der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei (Aussergewöhnliche Todesfälle, Prüfung Hafterstehungsfähigkeit, Blutentnahmen, Beurteilungen) und im Hintergrunddienst Grundversorgertätigkeiten wie Leichenschauen und Besuche in Pflegeheimen und Privathaushalten. Dazu beinhaltet der Dienst die Überprüfung von Rückbehaltungen in den psychiatrischen Kliniken.
Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte erfüllen damit ihre Notfalldienstpflicht teilweise und erhalten eine Reduktion der regionalen Dienstpflicht um 50 % und eine Freistellung von der Tätikeit auf den Notfallpraxen.
Der Amtsarztdienst Plus beinhaltet eine Pikettdienstentschädigung und eine Entlöhnung der hoheitlichen Tätigkeiten im Stundenlohn über den Kanton (gemäss Entschädigungsreglement vom Mai 2023).
15. Wichtige Kontakte
Allgemeine Korrespondenz und Gesuche an die Notfallkommission:
Ärztegesellschaft Thurgau
Zeughausstrasse 16
8500 Frauenfeld
E-Mail: admin@aerzte-tg.ch
Reglemente und Weisungen:
link zum Notfalldienst im Mitgliederbereich
Dienstplanung:
- Ost: dienstplanungtgost@bluewin.ch
- West: dienstplanungtgwest@bluewin.ch
Leiter Ressort Dienst & Präsident Notfallkommission ÄTG
Dr. med. Urs Streckeisen
Luxburgstrasse 9
9322 Egnach
ursstreck@gmx.ch
VADAMECUM Ressort Daten – Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Das Ressort Daten trägt die Verantwortung für die strategische und operative Führung sämtlicher datenbezogener Belange innerhalb der Ärztegesellschaft sowie im Kontext des kantonalen Gesundheitswesens.
Zielsetzung
Die Tätigkeit des Ressorts Daten dient der Förderung von Transparenz, Qualität und Effizienz in der medizinischen Versorgung im Kanton Thurgau. Gleichzeitig wird eine praxisnahe, wirtschaftliche und datenschutzkonforme Umsetzung angestrebt, welche die Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit unterstützt.
Die gewonnen Daten sind zudem essenziell in den Verhandlungen mit den Krankenkassen, Unfallversicherungen und dem Bund.
1. Datenmanagement und Datenqualität
Die Tätigkeit des Ressorts gewährleistet die einheitliche, vollständige und qualitativ hochwertige Erfassung sowie Pflege medizinischer und administrativer Daten. Sie definiert entsprechende Standards und unterstützt die Mitglieder der Ärztegesellschaft bei deren Umsetzung.
2. Datenanalyse und Berichterstattung
Der Ressortleiter/in verantwortet die systematische Auswertung relevanter Versorgungsdaten und erstellt Berichte zuhanden von Vorstand, Behörden und Mitgliedern. Dabei identifiziert er/sie Entwicklungen, Trends und potenzielle Handlungsfelder im Gesundheitswesen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat.
3. Datenschutz und rechtliche Compliance
Der/die Datenverantwortliche stellt die Einhaltung der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, insbesondere im Bereich Datenschutz und Datensicherheit, sicher. Zudem sensibilisiert er die Mitglieder für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
4. Koordination und Interessenvertretung
Der/die Ressortleiter/in fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Ärzteschaft, Behörden, Versicherern, Trustcenter und weiteren relevanten Akteuren. Er/sie vertritt die Interessen der Ärztegesellschaft in datenbezogenen Gremien und koordiniert entsprechende Projekte und Initiativen.
5. Strategische Weiterentwicklung
Das Ressort entwickelt und pflegt eine übergeordnete Datenstrategie für die Ärztegesellschaft Thurgau. Dabei wird die relevante Entwicklung im Bereich Digitalisierung, eHealth und datenbasierter Medizin kontinuierlich beobachtet.
Dr. med. Alexander Rukavina