Wichtige Fristen bis 31.12.2022
Erinnerungen für "DELEGIERTE PSYCHOTHERAPIE - ENDE DER ÜBERGANGSFRIST" und "QUALAB"
EINNERUNG - DELEGIERTE PSYCHOTHERAPIE - ENDE DER ÜBERGANGSFRIST
Die Übergangsregelung in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sieht vor, dass die delegierte Psychotherapie noch maximal sechs Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung, d.h. bis zum 31.12.2022 (Datum der Leistungserbringung), vergütet wird. Ab 1. Januar 2023 können keine TARMED-Positionen für die delegierte Tätigkeit (TARMED-Kapitel 02.02 und 02.03) verwendet bzw. abgerechnet werden. Die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen ihre Leistungen mit einem eigenen Tarif zulasten der Krankenversicherung ab.
ERINNERUNG - QUALAB
Die QUALAB existiert seit ca. 20 Jahren. Sie dient der Qualitätssicherung unserer Labore. Seit Ende 2020 lautet der offizielle Name Schweizerischer Verein für Qualitätsentwicklung im medizinischen Labor. Vertragspartner sind FMH, FAMH, H+, pharmaSuisse, santesuisse und momentan (noch) nicht curafutura. Finanziert wir die QUALAB durch die Leistungserbringer. Früher wurde der Beitrag zusammen mit der Qualitätskontrolle abgegeben, nun wird er separat in Rechnung gestellt. Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Gebühr, sie wird nun via DAP statt über Qualitätszentren eingezogen. Seit 2020 wird die QUALAB zusätzlich noch für Aktivitäten in der Qualitätsentwicklung durch die Leistungserbringer und Kostenträgerverbände gemeinsam finanziert.
Die Qualitätssicherung bezieht sich auf das einzelne Labor, nicht die ZSR-Nummer. Daher muss jedes Labor seine eigene Labornummer erhalten und es wurde beschlossen, dass jedes Labor seine eigene Labor-GLN erhält. Hier soll es nur um die eindeutige Identifizierung des Labors nicht um Abrechnung gehen. Die Registrierung muss bis Ende 2022 erfolgt sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sekretariat@qualab.swiss