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Ombudsstelle

Haben Sie Probleme mit Ihrem Hausarzt oder Spezialisten?

Senden Sie Ihr Anliegen schriftlich an das Sekretariat
Von dort wird es direkt und diskret an die Omubudsstelle weitergeleitet, von wo Sie dann auch kontaktiert werden.

Was macht die Ombudsstelle? 
Die Ombudsstelle der Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) ist eine unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsinstanz. Sie besteht aus einer weiblichen und einer männlichen Ombudsperson. Die Ombudsstelle behandelt Beschwerden von Patienten gegen Mitglieder der ÄTG und versucht eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Ombudsstelle ist vergleichbar mit einem Friedensrichter. 
Wie können Sie eine Beschwerde erheben? 
Falls Sie eine Beschwerde gegen ein Mitglied der ÄTG erheben möchten, dann können Sie unter Nennung der Beschwerdegründe eine schriftliche Eingabe - per Email oder Post - an die Geschäftsstelle der ÄTG senden (Adresse: Zeughausstrasse 16, 8500 Frauenfeld; Telefon 052 720 16 81; admin@aerzte-tg.ch). In Ausnahmefällen kann die Eingabe auch telefonisch erfolgen (z.B. falls jemand nicht schreiben kann, Sprachprobleme hat oder bei sehr dringenden Anliegen).  
Bitte erwähnen Sie, was Sie sich von der Behandlung durch die Ombudsstelle erhoffen (z.B. eine Entschuldigung der Ärztin oder des Arztes). Die Ombudsstelle entscheidet dann, welche Ombudsperson die Beschwerde behandelt und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Das Verfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Anonyme Beschwerden werden grundsätzlich nicht behandelt.   
Wie läuft ein Beschwerdeverfahren ab? 
1) Die Ombudsstelle holt die Stellungnahme der Ärztin oder des Arztes ein und prüft das weitere Vorgehen. Sie werden schriftlich oder telefonisch über die weiteren Schritte informiert. 
2) Konnte im Ombudsverfahren keine Einigung erzielt werden und hat die Ombudsperson den Eindruck, dass die Ärztin oder der Arzt gegen Standesrecht verstossen hat, so wird die Angelegenheit von der Ombudsperson an den Ehrenrat der Ärztegesellschaft Thurgau weitergeleitet. 
Für Folgendes ist die Ombudsstelle nicht zuständig 
1) Die Ombudsstelle kann keine Fälle von möglicherweise unkorrekt ausgestellten Rechnungen behandeln. Dafür ist die Krankenkasse des/r Patienten/in zuständig.
2) Die Ombudsstelle kann keine Fälle von möglicherweise unkorrekt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitzeugnissen behandeln. In diesen Fällen sollte eine Zweitmeinung eingeholt werden.
3) Die Ombudsstelle ist keine Gutachterstelle. Wenn ein Patient vermutet, dass er infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat, kann er sich an die Gutachterstelle der FMH wenden (aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH, Postfach 65, 3000 Bern 15; Telefon 031 359 12 10; Fax 031 359 12 12). Link zur FMH Gutachterstelle
4) Die Ombudsstelle hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern der ÄTG und kann einem Arzt nicht verbieten, weiterhin ärztlich tätig zu sein. Dafür ist das Gesundheitsamt des Kantons Thurgau als staatliche Aufsichtsstelle zuständig:  
www.gesundheitsamt.tg.ch

Verordnung über die Rechtsstellung der Patienten [pdf]