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Allgemeine Hinweise

Erste Anlaufstation in Notfallsituationen und in dringenden Fällen ist primär immer der Hausarzt / die Hausärztin. Bei dessen/deren Abwesenheit ist der diensthabende Notfallarzt desjenigen Notfallkreises zuständig, in welchem Sie wohnen beziehungsweise sich aufhalten. Diese Regelung ist insbesondere zu beachten, wenn man seine/n Hausarzt/-ärztin ausserhalb des am Wohnort zuständigen Notfallkreises gewählt hat.

In mehreren Notfallkreisen sind gebührenpflichtige Notfall-Telefonnummern eingerichtet worden, mit denen Sie ganzjährig rund um die Uhr direkt mit dem diensthabenden Notfallarzt verbunden sind. Sie haben sich dann nur eine stets gültige Notfallnummer zu merken.

Telefon 058 345 28 58 gibt ebenfalls Auskunft über den Notfallarzt (nach Wohn-, bzw. Aufenthaltsort), Notfallzahnarzt, Notfallapotheke und Notfallaugenarzt.